Klimapaket 2020:
Diese Vorteile hat Heizungsmodernisierung heute
Seit Januar 2020 werden Sie beim Ersatz Ihrer alten Heizungsanlage durch eine effizientere und klimafreundliche Version mit bis zu 45 Prozent Prämie gefördert. Dazu sind energetische Sanierungsmaßnahmen immer von der Steuer absetzbar. Gleichzeitig steigen die Preise für fossile Brennstoffe, dank der höheren CO²-Bepreisung, auf lange Sicht - und das sind nur drei der zahlreichen Gründe auf eine moderne Heizungsanlage umzusteigen.
Adresse und Kontakt
Vitus König GmbH & Co. KG
Robert-Bosch-Straße 19
73431 Aalen
Heizungsmodernisierung geht heute so effizient und günstig wie nie - dank Steuerabsetzung und Prämie.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Investitionszuschüsse für klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlagen
Der Einbau Erneuerbarer Energiesytemen wie beispielsweise Wärmepumpen oder Biomasseanlagen werden mit Prämien von bis zu 35 Prozent der Investitionskosten gefördert - Solarkollektoren immer noch mit einem Prozentsatz von 30 Prozent. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Alt- oder Neubau handelt.
Auch Gas-Hybridheizungen mit erneuerbarer Wärmeerzeugung erhalten einen Zuschuss von 30 Prozent - Hybridheizungen mit der Option der späteren Einbindung erneuerbarer Energierzeugung (Renewable Ready) hingegen eine Prämie von 20 Prozent.
Austauschprämien für Ölheizungen
Wer seine alte Ölheizung ab Januar 2020 durch eine klimafreundlichere Anlage ersetzt, erhält eine zusätzliche Austauschprämie von 10 Prozent. Ein Beispiel: Ersetzen Sie Ihre alte Ölheizung also durch ein komplett erneuerbares Energiesystem können Sie mit einem Zuschuss von insgesamt 45 Prozent der Investitionskosten rechnen. Tauschen Sie ihren Ölkessel mit einer Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung erhalten Sie einen Zuschuss von 40 Prozent.
Energie-Maßnahmen steuerlich absetzen - geht das?
Ja, Sie können energetische Sanierungsmaßnahmen auch immer von der Steuer absetzen. Diese Möglichkeit umfasst seit Januar 2020 folgende Maßnahmen:
- Austausch von Fenstern
- Dämmung der Gebäudehülle
- Einbau einer Lüftungsanlage.
Dabei ist es erlaubt über einen Zeitraum von drei Jahren 20 Prozent von maximal 200.000 Euro Gesamtsumme abzusetzen. Dabei können im ersten und zweiten Jahr jeweils sieben Prozent - also bis zu 14.000 Euro - und im dritten Jahr sechs Prozent - maximal 12.000 Euro - geltend gemacht werden.
Auch die Kosten für eine Energie-Beratung fallen hier unter energetische Maßnahmen und lassen sich mit bis zu 50 Prozent von der Steuer absetzen.
Zuschüsse für Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Batteriespeicher
Auch Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Stromspeicher werden mit unterschiedlichen Zuschüssen gefördert. Dabei ist die Förderungshöhe abhängig von der elektrischen Leistung der Anlage.
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