Haus mit Solarmodulen auf dem Dach.

Energieausweis – Pflicht gemäß Gebäudeenergiegesetz

Bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises vor. Dieser muss potenziellen Käufern, Mietern, Pächtern oder Leasingnehmern während der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsunterzeichnung übergeben werden. Der Energieausweis dient als Nachweis der Energieeffizienz und gibt wichtige Informationen über den Energieverbrauch einer Immobilie.

Oft wird die Investition in eine Energieberatung durch den Staat finanziell unterstützt.

Definition: Energiekennwert

Der wohl wichtigste Wert des Energie-Ausweis ist der Energiekennwert. Dieser gibt an, wie hoch der Energiebedarf (in Kilowattstunden) der Immobilie pro Quadratmeter und Jahr ist. Werte, die unter 100 liegen sind dabei optimal und resultieren in der Kennwertfarbe Grün. Rote Werte hingegen zeigen grobe Defizite auf, bei denen Sie sich auf jeden Fall Hilfe von unseren Energieberatern holen sollten.

So erhalten Sie Bestnoten im Energieausweis

Mit diesen Sanierungstipps steigern Sie die Energieeffizienz Ihres Hauses und verbessern die Bewertung im Energieausweis:

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ICON leuchtende Glühbirne
Effiziente Heiztechnik:

Entscheiden Sie sich für moderne Heiztechnologien mit hohem Wirkungsgrad, wie beispielsweise Brennwerttechnik.

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Icon Photovoltaik
Regenerative Energien nutzen:

Setzen Sie auf umweltfreundliche Energiequellen wie Holzpellets, Wärmepumpen, Sonnenenergie oder Blockheizkraftwerke.

 

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ICON Abgehakte Aufgaben
Dämmung optimieren:

Sorgen Sie für eine effektive Dämmung von Dach und Gebäudehülle, um Wärmeverluste zu minimieren und Energiekosten zu senken.

 

Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis – Welcher ist der richtige?

Der Energiebedarfsausweis wird anhand der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes berechnet. Er ist erforderlich für:

  • Neubauten
  • Umbauten von Gebäuden
  • Bestehende Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, sofern der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.*

Der Energieverbrauchsausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen historischen Verbrauchsdaten der Bewohner.

Für alle übrigen Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude besteht eine Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten. Zudem ist eine Kombination aus Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis möglich, um ein umfassenderes Bild der Energieeffizienz zu erhalten.

* Ausnahme: Gebäude, die bei Fertigstellung den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprachen oder nachträglich entsprechend saniert wurden.

Ausstellung von Energieausweisen – Professionelle Beratung in Aalen

Energieausweise dürfen ausschließlich von qualifizierten Fachleuten wie Energieberatern, Ingenieuren, Architekten oder Fachhandwerkern ausgestellt werden. Unsere  Energie-Experten in Aalen unterstützen Sie nicht nur bei der Ausstellung Ihres Energieausweises, sondern beraten Sie auch umfassend zur energetischen Sanierung Ihres Gebäudes und zur Modernisierung Ihrer Heizungsanlage. So schaffen wir gemeinsam eine energieeffiziente Zukunft für Ihr Zuhause.

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